100 Jahre Frauenwahlrecht

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Stellen Sie sich vor, bei der nächsten Landtags- oder Bundestagswahl dürften allein Frauen wählen. Männer hätten kein Wahlrecht, weder aktiv noch passiv, weil man sie für labil, wankelmütig und nicht intelligent genug hält.

Undenkbar, sagen Sie? Stimmt. Es kann keinen vernünftigen Grund geben, Männer und Frauen beim Wahlrecht unterschiedlich zu behandeln.

Und doch war genau das die Situation aller Frauen vor 100 Jahren.

Das Frauenwahlrecht feiert am 12. November 2018 seinen 100. Geburtstag und wir sollten alle kräftig mitfeiern.

Dass wir Frauen heute vollkommen selbstverständlich bei jeder Wahl unseren Stimmzettel in die Urne werfen können, haben wir dem langen, harten Kampf mutiger Frauen vorheriger Generationen zu verdanken. Wie bei vielen Menschen- und Bürgerrechten beginnen auch die Ursprünge des Frauenwahlrechts in der Französischen Revolution von 1789 mit ihren Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Leider lag die Betonung der Revolutionäre allerdings auf der „Brüderlichkeit“ (man sage: „fraternité“): Schwestern und alle anderen Frauen waren von der Gleichheit ausgeschlossen. Die „Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte“ von 1789 ermöglichte das Wahlrecht für alle männlichen Bürger. Bereits damals gab es aber mutige Frauen, wie Olympe de Gouges (1748-1793), die eine „Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin“ bereits 1791 verfasste. Tragischer Weise bezahlte sie diesen Mut mit ihrem Leben, weil sie nicht willens war, eine allein aus Männern bestehende Regierung anzuerkennen. 1793 wurde sie unter der Guillotine hingerichtet. Erst 151 Jahre später, 1944, wurde in Frankreich das Frauenwahlrecht eingeführt.

In Deutschland kämpfte um 1900 insbesondere die SPD für das Wahlrecht. Bereits 1907 hat Clara Zetkin auf dem ersten internationalen sozialistischen Frauenkongress in Stuttgart das allgemeine Frauenwahlrecht gefordert. Von da an dauerte es noch einmal 11 Jahre, bis am 12. November 1918, einen Tag nach Ende des Ersten Weltkriegs, der Rat der Volksbeauftragten in Berlin „mit Gesetzeskraft“ unter anderem verkündete

„Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“

Am 30. November 1918 trat in Deutschland das Reichswahlgesetz mit dem allgemeinen aktiven und passiven Wahlrecht für Frauen in Kraft.

Am 19. Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden, denn am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung statt. 300 Frauen kandidierten. 37 Frauen waren letztlich unter den 423 Abgeordneten, also unter 10 Prozent.

Heute, knapp 100 Jahre später, beträgt der Frauenanteil im Bundestag immer noch nur 30 Prozent ­ mit fallender Tendenz in den letzten 10 Jahren.

„Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte.“ hat die SPD Politikerin und ehemalige Bundesministerin Käthe Strobel (1907-1996) einmal gesagt.

In Zeiten von Donald Trump und Horst Seehofer erscheint dieser Ausspruch aktueller denn je. Die Selbstverständlichkeit, mit der wir seit fast 100 Jahren unser Recht zur Stimmabgabe bei Wahlen hinnehmen, hat den Stellenwert dieses Rechts ebenso in den Hintergrund treten lassen wie die Macht, die wir mit seinem Gebrauch ausüben können. Nicht zuletzt die me too-Bewegung hat gezeigt, welche gesellschaftlichen Kräfte ausgelöst werden können, wenn Frauen ihre Stimme erheben. Angesichts dessen sollten wir das 100-jährige Jubiläum des Frauenwahlrechts dazu nutzen, uns in Erinnerung zu rufen, dass in aller Regel mit Rechten auch Pflichten verbunden sind. Selbstverständlich gibt es in einer Demokratie keine Pflicht zur Stimmabgabe bei politischen Wahlen. Angesichts des Kampfes, den mutige Frauen Vorkämpferinnen für das Frauenwahlrecht als einem der wichtigsten Schlüssel zur Gleichberechtigung geführt haben, sollten wir uns unserer menschlichen und moralischen Verpflichtung bewusst sein, dieses Recht nicht seiner Selbstverständlichkeit Preis zu geben. Noch ist das Ziel der vollständigen Gleichberechtigung, dass die Juristin Elisabeth Selbert, eine der vier „Mütter des Grundgesetzes“, mit großem Einsatz am 23. Mai 1949 im Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz als Verfassungsgrundsatz verankern hat, nicht erreicht. Auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts strecken sich Frauen in der Arbeitswelt immer noch an die „gläserne Decke“: Sie sind in gesellschaftlichen Führungspositionen in Politik, Wissenschaft und Wirtschaft nach wie vor unterrepräsentiert. Es gibt noch viel zu tun.

Selbst Maggi Thatcher, die alles andere als eine Feministin war und die Frauenbewegung sogar einmal als Gift bezeichnete, erkannte:

„Wenn etwas gesagt werden soll, frag einen Mann, wenn etwas getan werden soll, frag eine Frau.“

Das Frauenwahlrecht gibt seit 100 Jahren jeder Frau die Möglichkeit etwas zu tun, machen Sie alle regen Gebrauch davon.

Pia-Alexandra Kappus