Frauendiskriminierung durch die Burka – oder durch das Verbot?

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Woman dressed with black headscarf, chador on istanbul street, turkey

Die Franzosen haben das Burkaverbot bereits eingeführt und deutsche Politiker das Thema jetzt im Sommerloch und in Vorbereitung des für 2017 anstehenden Wahlkampfs für sich entdeckt. Genau darin liegt eines der Hauptprobleme der Thematik. Vornehmlich männliche CDU und CSU-Abgeordnete diskutieren über ein Kleidungsstück, dass sie nie werden tragen können, ob sie wollen oder nicht. Warum eigentlich ist Sarah Wagenknecht noch nicht auf die Idee gekommen, ein Verbot für die Bärte muslimischer Männer zu fordern?

Grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass Horst Seehofer & Co. plötzlich ihr Herz für unterdrückte Frauen und die Stärkung der Frauenrechte entdeckt haben. Auch ich empfinde die Vollverschleierungen in jeder Form, egal ob Burka oder Tschador, als nach außen sichtbares Zeichen der Einengung weiblicher Freiheitsrechte, weil ich mir niemals vorstellen könnte, ein solches Kleidungsstück freiwillig zu tragen. Wäre ich ein Mann, würde ich mir auch nicht vorschreiben lassen wollen, einen Bart zu tragen. Das würde allerdings auch für jedes andere aufgezwungene Merkmal gelten, welches mich unfreiwillig nach außen hin in bestimmter Art und Weise brandmarkt. Die Ablehnung solcher symbolhafter Handlungen, wie das Tragen einer Burka, hat nicht in erster Linie etwas mit dem Symbol an sich zu tun, sondern mit der vermeintlichen Zwanghaftigkeit des Tragens an sich und der daraus folgenden Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit.

Was aber passiert, wenn eine Frau das Tragen des Kopftuchs oder der  Burka als Ausdruck ihrer persönlichen Handlungsfreiheit ansieht, sei es aus religiösen Motiven oder aus einer persönlichen Protesthaltung gegenüber der Gesellschaft oder warum auch immer. Wer wie wir in unserer westlichen Gesellschaft das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen an erste Stelle positioniert, muss es auch aushalten, dass der Einzelne sein Persönlichkeitsrecht ausübt, wie er will, und sei es durch Tragen einer Burka oder eines langen Bartes. Aufgabe eines auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung basierenden Staates kann es daher auch nur sein, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass jeder, der sich eines solchen Symboles, wie beispielsweise der Burka, bedienen will, dies auch wirklich freiwillig – aus freien Stücken und freier innerer Überzeugung – tun kann und nicht aus Zwang und Unterdrückung.

Statt die Burka zu verbieten, sollte die Politik Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass diejenigen Frauen, die unterdrückt werden, sei es durch das Tragen der Burka oder weil sie zwangsverheiratet werden oder aufgrund eines ehemännlichen Verbots keinen Deutschkurs besuchen dürfen, staatliche Anlaufstellen bekommen, um sich beispielsweise durch Inanspruchnahme von Bildungsangeboten stückweise aus der männlichen Bevormundung zu befreien. Wer ein Burkaverbot fordert, vergisst dabei leicht, dass durch das Verschwinden des vermeintlichen Unterdrückungssymbols die Unterdrückung an sich nicht gleichzeitig endet. Welche Frau die Burka nur aufgrund männlicher Machtausübung angelegt hat, der ist auch nicht geholfen, wenn sie sie allein kraft staatlicher Machtausübung ablegen muss, denn die innerfamiliäre männliche Dominanz entfällt dadurch nicht. Aus Unterdrückung können sich die Frauen nur durch Sprachkenntnisse und Bildung befreien, durch eigene Arbeitsmöglichkeiten und die Chance, eigenes Geld zu verdienen. Wer also wirklich etwas für die Gleichberechtigung von Frauen tun will, der möge ihr Bildungsniveau stärken: Er und Sie kann dann geduldig abwarten, bis sich Frauen von selbst von Unterdrückungssymbolen wie einer Burka befreien.

Bei all dem darf man aber auch nicht vergessen, dass es sich bei der Burka um eine bei uns in Deutschland doch relativ seltene Form der Vollverschleierung handelt.

Sollten sich Horst Seehofer und seine Kollegen nicht viel mehr darum sorgen, dass offenbar immer mehr junge und teilweise auch sehr gut ausgebildete Frauen sich bemüßigt fühlen, ein Kopftuch zu tragen. Möglicherweise steckt dahinter eine Art bewusster Protesthaltung dieser jungen, oft gut ausgebildeten und durchaus selbstbewussten Frauen gegen die westliche Wertegesellschaft, vielleicht auch tatsächlich eine tiefe Gläubigkeit. In jedem Fall wäre es aber zu leicht, diesen Trend einfach damit abzutun, die Frauen handelten nicht freiwillig und ließen sich von ihren Familien oder Männern unterdrücken. Jüngst hat eine Rechtsreferendarin vor dem Augsburger Verwaltungsgericht gegen das im bayerischen Referendariat praktizierte Kopftuchverbot geklagt – und gewonnen. Sollte sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, könnte sie die erste deutsche Richterin mit Kopftuch werden. Dieser Frau zu unterstellen, sie beuge sich mit dem Tragen des Kopftuches männlicher Dominanz, ist eher fernliegend. Offenbar gibt es Frauen, die aus religiösen und/oder persönlichen Gründen auf das Tragen des Kopftuches aus freien Stücken nicht verzichten möchten und das betrifft nicht nur Frauen muslimischen Glaubens. Wer würde auf die Idee kommen, einer katholischen Nonne das Tragen ihrer Haube zu verbieten oder ihr zu unterstellen, sie tue das gar nicht aus ihrem Glauben heraus, sondern weil sie sich von der wohl unbestrittenen männlichen Dominanz der katholischen Kirchenführer gängeln lasse. Auch Horst Seehofer würde sicherlich keiner katholischen Nonne entgegenhalten, das Tragen der Kopfbedeckung stehe nicht in der Bibel, obwohl er damit ja Recht hätte. Es liegt im Wesen aller Weltreligionen, dass sie sich bestimmter Symbolik bedienen, sei es das Kreuz Jesu im bayerischen Klassenzimmer oder das Tragen der jüdischen Kippa oder was auch immer. Einer der wesentlichen Grundpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Werteordnung ist der Schutz dieser Religionsfreiheit und deshalb sollte wir es mit Rosa Luxemburg halten: Stets daran denken, dass „Freiheit immer auch die Freiheit des Andersdenkenden ist.“

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Pia-Alexandra Kappus